Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 131/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückerstattung von Geldleistungen nach erklärter Insolvenzanfechtung; Beweislast für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners bei der Begleichung von Forderungen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Vereinbarkeit einer Zahlung ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
GmbHG § 43 Abs. 1; ; GmbHG § 64 Abs. 2; ; GmbHG § 64 Abs. 2 S. 1; ; GmbHG § 64 Abs. 2 S. 2; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 130 Abs. 3; ; InsO § 138; ; InsO § 143 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs aus §§ 64 Abs. 2 Satz 1, 2 i.V.m. 43 Abs. 1 GmbHG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 21.11.2005 - 2 O 7/05
- OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 131/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 131/05
Maßstab für die Prüfung dieser Sorgfalt sind nicht die allgemeinen Verhaltenspflichten des Geschäftsführers, sondern insbesondere auch der Zweck des § 64 II GmbHG, Masseverkürzungen der insolvenzreifen Gesellschaft und eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gesellschaftsgläubiger zu verhindern (BGH, Urteil vom 8.1.2001, II ZR 88/99, LS 2, Rn. 22 - zitiert nach Juris).Dem Beklagten ist vorzubehalten, seinen Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag, den der begünstigte Gläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach der Erstattung an die Masse gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 8.1.2001, II ZR 88/99).
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04
Begriff der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 131/05
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 24.5.2005 (IX ZR 123/04) zur Abgrenzung zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit meint der Beklagte, unter Zugrundelegung des ursprünglichen Klägervortrages - Verbindlichkeiten der Insolvenzschuldnerin per 25.8.2002 in Höhe von 6.503,37 EUR - habe keine die Annahme der Zahlungsunfähigkeit rechtfertigende Liquiditätslücke bestanden.Die Schuldnerin hat damit nicht mehr den für die Annahme lediglich einer Zahlungsstockung erforderlichen Deckungsgrad von 90 % ab dem 25.8.2002 innerhalb von drei Wochen (vgl. BGH, Urteil vom 24.5.2005, IX ZR 123/04 - zitiert nach Juris) erreichen können.
- BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03
Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 131/05
Etwas anderes gilt nur dann, wenn auf Grund konkreter Umstände, die sich nachträglich geändert haben, damals angenommen werden konnte, der Schuldner werde rechtzeitig in der Lage sein, die Verbindlichkeiten zu erfüllen (BGH, Urteil vom 12.10.2006, IX ZR 228/03 - zitiert nach Juris). - BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01
Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 131/05
Denn hat der anfechtende Insolvenzverwalter für einen bestimmten Zeitpunkt den ihm obliegenden Beweis der Zahlungsunfähigkeit geführt, ist es Sache des Anfechtungsgegners zu beweisen, dass diese Voraussetzung zwischenzeitlich wieder entfallen ist (BGH, Urteil vom 20.11.2001, IX ZR 48/01).
- OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 6 U 102/07
Haftung der aus Gemeindevertretern bestehenden Mitglieder einer Stadtwerke GmbH …
Dass diese Forderungen bis zur Insolvenzeröffnung offen blieben, begründet allein schon die Annahme der Zahlungsunfähigkeit jedenfalls zum 31.12.2001 (vgl. auch Senat, Urteil vom 12.6.2007, 6 U 131/05, zitiert nach Juris Rn 24).